Die Betrachtung der Rechtskonformität (steiermärkisches Raumordnungsgesetz, kurz StROG) anhand zweier Beispiele. In der Kritik stehen sowohl Planer als auch Prüfer. ÖEK und FWP-Revisionen müssen geprüft werden. Beide Fälle waren durch Einwendungen der Prüfungsstelle bekannt. Ebenso bekannt ist dass Raumordnungsgrundsätze nur als unverbindliches Ziel gelten (Kl.Zeitung vom 9.5.2021).
zuletzt geändert: 28.5.2022