2017 wurde das ÖEK VF1.00 genehmigt, das LF-Grundstück liegt außerhalb einer naturräumlichen Grenze, im FWP VF1.00 2019 ist es Bauland mit Widmung "Dorfgebiet".
Im Bild links das örtliches Entwicklungskonzept, rechts der Flächenwidmungsplan:
Die Einwände:
StROG §22 (1): Das örtliche Entwicklungskonzept hat auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren abzustellen.
Ob 2 Jahre da noch als Ermessensspielraum gelten?
StROG §8: Flächenwidmungpläne dürfen dem ÖEK nicht widersprechen.
Im ÖEK liegt diese Fläche außerhalb der Entwicklungsgrenzen.
StROG §22 (5): Im Entwicklungsplan sind festzulegen: ...
Baulandreserven sind vorrangig nach folgenden Kriterien zu bilden:
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, gute Erreichbarkeitsverhältnisse für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, ausreichende
Versorgung mit öffentlichen und privaten Diensten und technischer Infrastruktur sowie geeignete Umweltbedingungen.
Das Kriterien "Umweltbedingungen" könnte, sofern nicht noch
Rutschungsgefahr auftaucht erfüllt sein, die Versorgung besteht aus
einem Gasthaus, die anderen Kriterien sind überhaupt nicht erfüllt.
Weitere exzessive Baulandreserven im Hügelland wurden bei der ÖEK-Erstellung
zwar geplant, wurden aber aufgrund von Eingaben von der prüfenden
übergeordneten Stelle abgelehnt (Beispiel "Pelzmanngründe"). Wie Gst
516/1 dennoch Bauland werden konnte ist zu prüfen!
StROG §30(1) Als Baugebiete kommen in Betracht 7.: Dorfgebiete, das
sind Flächen, die für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Nutzung
in verdichteter Anordnung bestimmt sind, wobei auch Wohnbauten und
sonstige Nutzungen zulässig sind, die den wirtschaftlichen, sozialen,
religiösen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner von Dorfgebieten
dienen und sich der Eigenart des Dorfgebietes entsprechend einordnen
lassen, soweit sie keine diesem Gebietscharakter widersprechenden
Belästigungen der Bewohnerschaft verursachen.
Dass die autochthone Bevölkerung so stark wächst ist wohl unwahrscheinlich,
zumal noch andere Flächen im Dorfgebiet von Grün- zu Bauland umgewidmet
wurden. Und angesichts drohender Abgaben für unbebautes Bauland:
Sollen Dorfbewohner Baulandabgabe bezahlen wenn sie sich nicht rasch genug
vermehren? Dörfer erweitern sich ohnehin bei Bedarf durch zulässige
kleinräumige Baulandausweisungen.