Klimaschutz à la FF

Fürstenfeld widmet in schlecht erschlossenen Gebieten landwirtschaftliche Flächen zu Bauland, und, damit für den verursachten Individualverkehr genügende Parkplätze in der Stadt vorhanden sind, innerstädtisches Bauland zu Verkehrsflächen um.

Z.B. gibt es in der KG 62245 (Fürstenfeld-Stadtbergen) keinen einzigen gesicherten, von der Straße getrennten Fußweg, keinen Radweg, keinen ÖV, nicht einmal microÖV (SAM), bestenfalls Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Fürstentaxi-Angebot, und nun werden im Stadtzentrum Parkplätze errichtet (Bauverhandlung) weil soviele Leute mit dem PKW in die Stadt fahren (müssen)!

Mittlerweile ist im Hügelland oft, vom Rutschungskataster abgesehen, die Geruchszone für bäuerliche Kleinbetriebe die einzige Bremse gegen Baulandausweisungen, aber auch diesbezüglich wird auf den Faktor "Weichende Erben" gesetzt. Sieht so Raumplanung aus?

Theoretisch verbietet das steir. Raumordnungsgesetz (StROG) großflächige ( > 3000 m²) Baulandausweisungen in durch ÖV nicht versorgten Gebieten. Wird da ein gewisser Ermessensspielraum über Gebühr ausgenutzt? Frau o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerlind Weber meint zum hier dargestellten Problem: Der Klimaschutz wird auf solche Art völlig untergraben. Im Klimaschutzindex liegt Österreich auf einem trostlosem hinterem Platz, nur knapp vor China. Der extrem hohe Bodenverbrauch, speziell in der Steiermark, wurde erst kürzlich in einer dringlichen Anfrage behandelt.

Dass in dieser Situation die Stadtgemeinde Fürstenfeld weitere 136 Parkplätze in der Kernzone errichten will wird daher auch aus Umweltschutzgründen heftig hinterfragt. Aber sogar wenn dieses Verkehrsprojekt verhindert werden könnte, das Problem liegt tiefer: In der Mobilitätsanalyse ist die an erster Stelle genannte Schwäche (Endbericht p 42): „ÖV-Denken“ fehlt bei vielen Gemeindeverantwortlichen (Politik und Verwaltung). Das führt dann dazu dass, wie bereits erwähnt, städtisches Kerngebiet für Parkplätze verwendet wird und in der ÖV-Wüste großflächig Bauland gewidmet wird. In Tirol wird man schon klüger, dort gibt es öffentliche Nahverkehrsbusse (ÖPNV) vom VVT die im Versorgungsgebiet pendeln: Flexibles Öffi-Shuttle soll die Mobilitätswende in Wattens anschieben, während Lokalpolitiker hierzulande Parkplätze als einzig seligmachende Mobilitätslösung sehen. Mit ÖPNV und der ISTmobil-Infrastruktur von SAM könnten die Ortsteile Altenmarkt und Übersbach und auch das angrenzende Rudersdorf einbezogen werden. Das Mobilitätsproblem ist bekannt: Hoher Spritpreis? Wir müssen raus aus der Autofalle!.
Dass Fürstenfeld am e5-Programm nicht teilnimmt ist verständlich, denn da könnten Fürstenfelds Schwächen in den energierelevanten Handlungsfeldern wie Entwicklungsplanung und Raumordnung thematisiert werden. Im Klimabündnis ist Fürstenfeld zwar seit 1992 Mitglied, über ernstzunehmende Aktivitäten, von etwas Geothermie abgesehen, ist nichts bekannt.

Und wann wird es hier die nächste Diskussion zum Thema Mobilität und Raumordnung geben? Spätestens wenn die (noch geheimen) Bebauungspläne betreffend Gst 48 bzw. 516/1 KG 62245 wegen fehlender Aufschließung (fußläufige Erreichbarkeit des Zentrums, ÖPNV) und Missachtung des StROG beeinsprucht werden, wobei gerade bei Gst 516/1 schon die Widmung sehr fragwürdig erscheint.

15.6.2022: Es ist passiert. Das Bauamt lädt zu einer Anhörung betreffend Bebauungsplan 516/1 KG 62245. Da Fürstenfeld sowohl als Grundeigentümer als auch als Veranstalter auftritt wird das wohl ein Selbstgespräch sein.
Das hat mich zur Formulierung einer weiteren (aussichtlosen) Einwendung gegen das Parkplatzprojekt motiviert.

20.6.2022: Die Bagger sind aufgefahren, der Parkplatz wird gebaut obwohl die Genehmigung noch nicht rechtskräftig ist. Wenn Bauherr und Baubehörde dieselbe jur. Person sind dann geht das. Daher ergeht die Beschwerde, in der auch diese Widmung angesprochen wird, via Gemeinde ans Landesverwaltungsgericht.

10.8.2022: Die Anhörung betreffend Gst 516 war erwartungsgemäß schnell erledigt, schon am 28.6. hat der GR den Teilbebauungsplan Gst516 beschlossen.

20.8.2022: Eine Einwendung gegen den Bebauungsplan wurde eingebracht, und ein bescheidener Versuch herauszufinden ob die Vollziehung des StROG einklagbar ist wurde gestartet: Schreiben an das LVwG betreffend Hofbergen. Bei erschlichenen Baulandwidmungen (bei denen es im Prozess zu Verstößen gegen Bestimmungen des StROG kam) sollte auch die Rückwidmung möglich sein.

21.8.2022: Leserbrief zu Michael Jungwirts redaktionellen Beitrag "Ökologische Schlafwandler" in der Sonntagsausgabe der Kleinen Zeitung. Aufweckversuche sind kein Politikerbashing!

23.8.2022: Statt Friedrich Schindegger hier direkt zu zitieren nun ein Link zu einem Kapitel über Raumplanung.