Gst516/1 KG 62245

2017 wurde das ÖEK VF1.00 genehmigt, das LF-Grundstück liegt außerhalb einer naturräumlichen Grenze, im FWP VF1.00 2019 ist es Bauland mit Widmung "Dorfgebiet".

Im Bild links das örtliches Entwicklungskonzept, rechts der Flächenwidmungsplan:

OEK-FWP-Plan

Die Einwände: