Information

Betreff: Information

Von: Horst Fiedler horst.fiedler@tifff.com

Datum: 23.08.21, 21:15

An: franz.timischl@gruene-fuerstenfeld.at

Kopie (CC): Michael Prantl michael.prantl@spoe-fuerstenfeld.at

Sehr geehrter Hr. Dr. Timischl,

Danke für die telefonische Rückmeldung betreffend meiner Frustrationsmail vom 30.7., die auch an die Fürstenfelder Grünen ging. Wir scheinen in vielen die Weiterentwicklung Fürstenfelds betreffenden Punkten einer Meinung sein. Sie argumentieren ähnlich wie Hr. Prantl: "Wir erfahren von Vorhaben der von der Mehrheitspartei dominierten Verwaltung immer erst im Nachhinein.". Auch ich sehe das Bauamt Fürstenfeld an der kurzen Leine der ersten Bauinstanz (Bürgermeister) hängen. Ein Informationsfreiheitsgesetzt würde dem Ranking von Österreich im EU-Korruptionsindex gut tun. Mangels Überblick habe ich ein paar Informationen betreffend Themen, die mich in jüngerer Vergangenheit beschäftigt haben und noch beschäftigen, zusammengestellt. Stadtrandlagen sind immer Baulandhoffnungsgebiete, hier wurde aber überschießend vorgegangen, wohl ein Kollateralschaden aus der Gemeindefusion. Fürstenfeld ist die einzige Stadt der Steiermark in der Landschaftsräume der Kategorie "Außeralpines Hügelland" in "Siedlungs- und Industriegebiet" gewandelt wurden, siehe Regionales Entwicklungsprogramm. Die Notwendigkeit einer Erschließung (öffentlicher Verkehr, Nahversorgung, Fußwege, ... ) wird mit "Die Leute fahren ohnehin mit dem Auto zum Interspar" abgetan. Der Gehsteig an der Haupterschließungsstraße "Stadtbergenweg" reicht z.Z. nicht einmal bis zu den Mehrfamilienhäusern vor der Kastanienallee. Das GH Stelzer im FWP als dörfliches Zentrum zu deklarieren um daneben großflächig Bauland widmen zu können ist ein weiterer Treppenwitz (*).

Auch andere Aktionen zur Herstellung von Baulandeignung im Hügelland führten ins Disaster, siehe Bericht. Das auszugsweise zitierte Lvwg-Urteil kam nur deshalb zustande weil sich eine einzelne Person (Hr. Monschein) nicht so einfach mit Gutachten von befangenen Gutachtern abspeisen lassen wollte.

mfg Horst Fiedler


Nachträgliche Anmerkung (*): Falls fürstenfelder Planer den Unterschied zwischen Dorf und Einfamilienhaussiedlung nicht kennen sollten, hier der Text aus StROG §30 (1):

1. reine Wohngebiete, das sind Flächen, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind, wobei auch Nutzungen zulässig sind, die überwiegend der Deckung der täglichen Bedürfnisse der Bewohner des Gebietes dienen (Kindergärten, Schulen, Kirchen und dergleichen) oder dem Wohngebietscharakter des Gebietes nicht widersprechen.

7. Dorfgebiete, das sind Flächen, die für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in verdichteter Anordnung bestimmt sind, wobei auch Wohnbauten und sonstige Nutzungen zulässig sind, die den wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner von Dorfgebieten dienen und sich der Eigenart des Dorfgebietes entsprechend einordnen lassen, soweit sie keine diesem Gebietscharakter widersprechenden Belästigungen der Bewohnerschaft verursachen.