Problematische Baulandwidmungen

Die Gemeindezusammenlegung verursachte neben Kosten eine Reihe von Problemen, insbesonders förderte sie die Zersiedlung. Was Fürstenfeld zuvor den Umlandgemeinden, die Baulandwidmungen an den Ortsrändern von Fürstenfeld erlaubten, vorwarf, wurde danach fast zu einem Prinzip der Fürstenfelder Planer. "Weichende Erben" sollten großflächige Baulandausweisungen auf vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem im Hügelland ermöglichen. Einige Wünsche der Fürstenfelder ÖEK-Planer konnten verhindert werden, z.B. "Pelzmanngründe" oder "Lückenschluß Welsdorf - Landbergen" [1], andere Einsprüche wurden abgewiesen. Betreffend Gst48 KG Stadtbergen [2] bekräftigte ich meinen Einspruch nochmals in einem Schreiben an Fr. Magistra Lackner [3]. Obwohl lt. Einwandbehandlung [4] dem Einwand stattgegeben wurde, wurde das unbebaute Gst 48 dennoch als Bauland gewidmet. Geändert wurde nur: Bereits bebaute Grundstücke wurden wieder zu Grünland. Gegen diesen Unsinn habe ich eine Beschwerde [5] eingebracht die abgewiesen wurde [6]. Diesen Misserfolg teilte ich einem der Betroffenen per Mail [7] mit, und kritisierte nebenbei den Gemeinderat. Einzig Dr. Timischl fühlte sich angesprochen und kontaktierte mich telefonisch. Ihn machte ich auch per Mail [8] auf einen Nebeneffekt der Baulanderweiterung in Stadtbergen aufmerksam: Illegale Drainagierung.

H. Fiedler

  1. Einwendung vom 22.2.2020

  2. Einwandbehandlung vom 5.10.2020

  3. Schreiben vom 23.10.2020

  4. Einwandbehandlung vom 19.4.2021

  5. Beschwerde vom 4.5.2021

  6. Beschwerdebeantwortung vom 28.7.2021

  7. Mail vom 30.7.2021

  8. Mail vom 23.8.2021

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