Parkplätze Feistritzgasse

Im 2017 genehmigten ÖEK liegt die Feistritzgasse teils ausserhalb der Entwicklungsgrenze, teils innerhalb, die Ortsbildschutzzone geht weit aussen herum (im Nordosten bis Bundesstraße, im Süden bis Bahnhof), eine Parkplatzausweisung ist nicht erkennbar.

Im Bild links das örtliches Entwicklungskonzept, rechts der Flächenwidmungsplan:

OEK-FWP-Plan

Im 2019 beschlossenen FWP ist die Fläche, ca. 7800m², als P+KG (Parken + Kerngebiet) eingetragen, im Wortlaut zum FWP als "öffentlicher Parkplatz".

Die Einwände:

Im stärker geprüften ÖEK ist das Vorhaben nicht enthalten, es wurde dann bei einer weniger kontrollierten FWP-Revision mittels Gemeinderatbeschluß "eingepflegt", auf eine strategische Umweltprüfung (SUP) wurde verzichtet. Im Materieverfahren (Baugenehmigung) ist dann nur noch das Projekt selbst (ohne Umfeld) zu prüfen, was die Sache für den Betreiber deutlich vereinfacht. Honi soit qui mal y pense! Zur Absicherung wurde noch ein großer Teil des öffentlichen Parkplatzes (lt. FWP) als Privatparkplätze deklariert. Wenn durch Schranken getrennt gelten diese nicht als öffentliche Parkplätze im Sinn der UVP. Die Errichtung von Privatparkplätzen ist aber sicher nicht im öffentlichen Interesse und damit auch nicht Aufgabe einer öffentlichen Verwaltung. Das Sahnehäubchen: Das Land Steiermark fördert die Errichtung der Parkplätze mittels Bedarfszuweisung! Herr Landeshauptmann der grünen Mark, lt. steirischer Realverfassung zuständig für die Bedarfszuweisungen (Sonderförderung) an alle Gemeinden außer den "roten": War das nötig?
(Anm.: Graz ist dunkelrot und wird daher auch vom schwarzen LH bedient).

Das hat mich zu einer offiziellen Stellungnahme und einer genaueren Darstellung des Revitaliserungsprojekts aus Raumordnungssicht veranlasst.

zuletzt geändert: 20.6.2022